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Arbeitsrechtliches Informationsblatt für die Zahnarztpraxis
Bei Infektionen mit dem Coronavirus sind auch in der zahnärztlichen Praxis wichtige arbeitsrechtliche Aspekte zur berücksichtigen. Ein Informationsblatt der BZÄK klärt auf.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30. März 2020
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Die vorstehenden Informationen geben unverbindliche Vorschläge, Muster, Erläuterungen und Anhaltspunkte zur individuellen Umsetzung in der Zahnarztpraxis. Die benannten Maßnahmen und Arbeitsabläufe müssen deshalb vom Praxisinhaber überprüft und den jeweiligen Praxisverhältnissen vor Ort angepasst werden. Die Landeszahnärztekammer Thüringen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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