
Privatzahnärztliche Abrechnung
Gebührenordnung für Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gilt für alle Leistungen, die ein Zahnarzt entweder mit privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten Patienten oder mit gesetzlich krankenversicherten Patienten über das Leistungsspektrum der Krankenkassen hinaus zusätzlich vereinbart.
Der Zahnarzt stellt seine Rechnung direkt an den Patienten. Der Patient kann sich seine Auslagen später von einer privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder als Beamter von einer staatlichen Beihilfestelle zurückerstatten lassen.

Dr. Matthias Schinkel
Vorstandsreferent für GOZ sowie Patientenberatung, Gutachter- und Schlichtungswesen

Patientenberatung / Schlichtung / Gutachten
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