Privatzahnärztliche Abrechnung

Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gilt für alle Leistungen, die ein Zahnarzt entweder mit privat krankenversicherten und  beihilfeberechtigten Patienten oder mit gesetzlich krankenversicherten Patienten über das Leistungsspektrum der Krankenkassen hinaus zusätzlich vereinbart.

Der Zahnarzt stellt seine Rechnung direkt an den Patienten. Der Patient kann sich seine Auslagen später von einer privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder als Beamter von einer staatlichen Beihilfestelle zurückerstatten lassen.

Dr. Matthias Schinkel

Vorstandsreferent für GOZ sowie Patientenberatung, Gutachter- und Schlichtungswesen

E-Mail senden

Patientenberatung / Schlichtung / Gutachten

Service-Telefon:
Montag09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag  09:00 – 11:30 Uhr


0361 7432-234
E-Mail senden