Eine Eintragung im tatsächlich existierenden Transparenzregister mit der offiziellen Internetseite www.transparenzregister.de ist kostenlos. Im zahnärztlichen Bereich besteht lediglich für Partnerschaftsgesellschaften und (MVZ-) GmbH eine Meldepflicht, nicht jedoch für Einzel- oder Gemeinschaftspraxen. Aus diesem Grund empfehlt die Kammer eine rechtliche Prüfung, inwieweit eine Meldepflicht an das Transparenzregister zutrifft
Derzeit erhalten auch Thüringer Zahnärzte betrügerische E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“, in denen auf eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister und mögliche Bußgelder bei unterbleibender Registrierung hingewiesen wird. Zudem wird der – falsche – Eindruck erweckt, jeder Zahnarzt müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.transparenzregisterdeutschland.de registrieren. Die Landeszahnärztekammer Thüringen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten.