
Coronavirus
Kriterien für vollständigen Impfstatus
Die Bundesregierung hat Kriterien zur Erfüllung eines vollständigen Corona-Impfstatus festgelegt. Danach gilt eine Person als vollständig geimpft, wenn untenstehende Voraussetzungen erfüllt sind.
Abweichend von dieser generellen Regelung ist für Thüringer Zahnarztpraxen eine Meldung ihres Bestandspersonales an das zuständige kommunale Gesundheitsamt nicht erforderlich, wenn das Personal die bis 30. September geltenden Anforderungen für einen vollständigen Corona-Impfstatus erfüllt. Die erweiterten Kriterien seit 1. Oktober sind für Bestandspersonal nicht maßgeblich. (Erlass des Thüringer Gesundheitsministeriums zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen vom 26. September 2022)
Kriterien für eine vollständige Corona-Schutzimpfung bis zum 30. September:
– zwei Impfungen oder
– eine Impfung, wenn
- vor der Impfung eine Infektion mittels Antikörpertest oder PCR-Test nachgewiesen wurde oder
- nach der Impfung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde und seit dieser Testung mindestens 28 Tage vergangen sind
Kriterien für eine vollständige Corona-Schutzimpfung ab dem 1. Oktober 2022:
– drei Impfungen mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zwischen der zweiten und dritten Impfung oder
– zwei Impfungen, wenn
- vor der ersten Impfung eine Infektion mittels Antikörpertest nachgewiesen wurde oder
- vor der zweiten Impfung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde oder
- nach der zweiten Impfung eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde und seit dieser Testung mindestens 28 Tage vergangen sind
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 4. Oktober 2022
Handlungsempfehlungen und Mustervorlagen der Landeszahnärztekammer Thüringen geben unverbindliche Vorschläge zur individuellen Umsetzung in der Zahnarztpraxis. Sie müssen deshalb vom Praxisinhaber überprüft sowie den jeweiligen Praxisverhältnissen und Erfordernissen angepasst werden. Die Landeszahnärztekammer Thüringen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.


Michael Westphal
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