Aktuelle Infos - Röntgen

Voraussetzung für den Betrieb eines DVT-Gerätes und die Befundung von DVT-Aufnahmen ist die Sachkunde des durchführenden Zahnarztes. Diese Sachkunde in der Digitalen Volumentomographie baut auf der allgemeinen zahnärztlichen Sachkunde zur intraoralen Röntgendiagnostik auf.

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