Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer Thüringen

Mediationsverfahren für eine außergerichtliche Schlichtung

Ziel des Verfahrens ist die gütliche und rechtsverbindliche Beilegung von Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient.

Der Schlichtungsausschuss besteht aus einem Juristen mit Mediatorenausbildung, der die Gesprächsführung übernimmt. Ihm sind immer ein spezialisierter Zahnarzt aus dem betreffenden Fachbereich und ein weiterer Zahnarzt mit langjähriger Berufserfahrung zur Seite gestellt, damit die Sachlage zahnärztlich fundiert eingeschätzt werden kann.
 

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren. Die Gebühr von 400,00 Euro wird erst fällig, wenn die Zustimmung beider Parteien (Zahnarzt und Patient) vorliegt. Möglicherweise wird die Gebühr von den Rechtschutzversicherern übernommen. Vorab kann ein Patientenberatungsgespräch in der Patientenberatungsstelle geführt werden.

Wie wird ein Schlichtungsverfahren durchgeführt?

Einleitung des Verfahrens

Der Antragsteller füllt den Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens der Schlichtungsstelle aus indem der Sachverhalt dargestellt und begründet wird. Der Antragsgegner wird dann vom Vorsitzenden der Schlichtungsstelle über den Antrag informiert. Innerhalb von drei Wochen muss der Antragsgegner das schriftliche Einverständnis zur Schlichtung erteilen.

Vorbereitung für die Schlichtung

Die Behandlungsunterlagen (Karteikarte, Röntgenbilder, Modelle etc.) werden von den Parteien vorgelegt, die auch Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird ein Termin für das Vermittlungsgespräch vereinbart.

Vermittlungsgespräch

Das Vermittlungsgespräch soll spätestens vier Wochen nach der vollständigen Einreichung der Unterlagen erfolgen. Es findet in den Räumlichkeiten der Landeszahnärztekammer Thüringen in Erfurt statt.

In dem Gespräch wird das Verfahren selbst erneut erläutert. Die Parteien stellen den Sachverhalt aus ihrer Sicht dar. Im Rahmen des Vermittlungsgesprächs wird mit Hilfe des juristischen Vermittlers und des zahnärztlichen Beisitzers versucht, eine Lösung zu finden.

Die Lösung finden die Parteien selbst, sie wird nicht durch die Schlichtungsstelle vorgegeben. Die Einigung wird noch in der Sitzung protokolliert, eine Vereinbarung wird geschlossen und von den Parteien unterschrieben.

Innerhalb von zwei Wochen besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung zu widerrufen. Erfolgt kein Widerruf, haben die Parteien eine rechtsverbindliche Einigung geschlossen.

Der zahnärztliche Beisitzer kann den Patienten im Rahmen des Vermittlungsgesprächs kurz untersuchen. Voraussetzung ist, dass der Betroffene in die Untersuchung einwilligt.

Ziele und Vorteile des Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren soll Zahnärzten und ihren Patienten die Möglichkeit geben, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Ganz bewusst wurde das Schlichtungsverfahren weit gefasst, um nicht nur mögliche Behandlungsfehler, sondern auch alle anderen Probleme aus dem Behandlungsverhältnis schlichten zu können. Das Verfahren ist im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren kostengünstiger und wesentlich schneller.

Bestenfalls kann der Konflikt dahingehend gelöst werden, dass Zahnarzt und Patient wieder in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis miteinander umgehen.

Die Stufen eines Schlichtungsverfahrens

Dr. Matthias Schinkel

Vorstandsreferent für GOZ sowie Patientenberatung, Gutachter- und Schlichtungswesen

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Ivonne Schröder

GOZ-Beratung / Patientenberatung / Schlichtung

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