Versorgungswerk

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Versorgungswerk trotzt wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie

Zwischen Ausnahmezustand und Überraschung

Die Kapitalmärkte hatten im vergangenen außergewöhnlichen Jahr eine Achterbahnfahrt hinter sich. Auf einen guten Jahresstart folgte mit dem ersten Lockdown im März ein dramatischer Absturz am Aktienmarkt. Ab Sommer setzte eine Erholung ein, die allerdings von erheblichen Schwankungen begleitet war. Die derzeitigen hohen Stände verschiedener Aktienindizes scheinen eher durch die Hoffnung getrieben, dass die Impfstoffe die Pandemie zum Stoppen bringen. Zusätzlich zu den Einbrüchen am Aktienmarkt kam die gesetzliche Möglichkeit für Mieter, die Mietzahlungen für drei Monate ohne die Gefahr einer Kündigung auszusetzen. Dadurch gerieten auch unsere Immobilienfonds anfänglich unter Druck. Bislang rechnen wir zwar nicht mit größeren Mietausfällen. Ob aber ein weiterer oder verlängerter Lockdown noch zu Mietausfällen bei den Immobilienfonds führt, wird erst dieses Jahr 2021 zeigen, wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet. 

Breite Diversifizierung und Risikomanagement 

Auch und gerade in diesen wirtschaftlichen Turbulenzen hat sich für das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen die breite Diversifizierung des Gesamtportfolios sowie ein konsequentes Risikomanagementsystem bewährt. So haben die von uns im Herbst durchgeführten Stresstestberechnungen ergeben, dass unsere Eigenkapitalausstattung derzeit auch extreme negative Kapitalmarktveränderungen abdecken kann. Allerdings würden die Reserven nicht ausreichen, um mehrere extreme Markteinbrüche wie im Frühjahr 2020 auszugleichen. Insofern hatten alle Gremien des Versorgungswerkes richtig gehandelt, weil sie in der Vergangenheit die mathematischen Reservepositionen schrittweise aufgebaut und zusätzliche stille Reserven in der Kapitalanlage gehalten haben. Das außerordentlich gute Kapitalanlageergebnis des Jahres 2019 mit über 5 Prozent netto konnte die freien Reserven noch weiter stärken. 

Danke für Ihr Vertrauen! 

Eine weitere Überraschung waren die stabil verlaufenden Beitragseinnahmen. Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten, auch in Thüringer Zahnarztpraxen, mussten wir im ersten Halbjahr 2020 von stark sinkenden Beiträgen ausgehen. Heute aber können wir feststellen, dass alle Kolleginnen und Kollegen ihre Beiträge an das Versorgungswerk geleistet haben und sich dadurch die Beitragseinnahmen ungefähr auf Vorjahresniveau bewegten. Dafür möchte ich an dieser Stelle Danke sagen. Trotz Umsatz- und Gewinneinbußen in den Praxen und trotz der Möglichkeit, Beiträge gestundet oder erlassen zu bekommen, haben fast alle Kolleginnen und Kollegen ihren Vorsorgebeitrag in voller Höhe entrichtet. Die Bereitschaft zur Vorsorge, insbesondere auch über unser Versorgungswerk, ist für die meisten Mitglieder im Rahmen einer soliden Vorsorgeplanung wichtig. Alle Gremien des Versorgungswerkes wissen dieses entgegengebrachte Vertrauen zu schätzen und werden auch weiterhin für eine wertstabile und dynamische Altersversorgung eintreten. 

Pünktliche Zahlung der Versorgungsleistungen 

Auch im laufenden Verwaltungsbetrieb beschäftigen uns die Aus- und Nachwirkungen der Pandemie. Bereits jetzt hat sich die Umstellung unserer Verwaltungsabläufe auf eine elektronische Verwaltung ausgezahlt. So sind wir jederzeit auch über mobiles Arbeiten in der Lage, die Arbeit der Geschäftsstelle verlässlich aufrecht zu erhalten. Dazu gehört zum Beispiel die pünktliche Zahlung der Versorgungsleistungen sowie die durchgehende Erreichbarkeit und Bearbeitung von Mitgliederangelegenheiten. Der Verwaltungskostensatz lag mit 3,78 Prozent niedriger als im Vorjahr und unterhalb seines geschäftsplanmäßigen Ansatzes von 5 Prozent. Zusätzlich erarbeiten wir gerade ein Konzept eines elektronischen Mitgliederportals. Dieses Portal soll Mitgliedern zukünftig die Möglichkeit bieten, ihre bei uns gespeicherten Kontaktdaten einzusehen und zu ändern. Gleichzeitig soll es möglich sein, Anträge elektronisch zu stellen und den Postverkehr zwischen Mitglied und Versorgungswerk als sicheren elektronischen Weg abzubilden. 

Entscheidungen in der Rentenpolitik 

Das Jahr 2020 war neben den vielen gesetzlichen Regelungen zur Pandemie ebenfalls ein Jahr mit einigen richtungsweisenden Entscheidungen in der Rentenpolitik. Gescheitert ist dabei die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. Ursprünglich eingesetzt, um die Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenfinanzierung über das Jahr 2025 hinaus sicherzustellen, ist im Ergebnis lediglich ein kurzfristiges Sicherungsversprechen zu verbindlichen Haltelinien beim Rentenniveau und Beitragssatz sowie die Einsetzung eines Alterssicherungsbeirates herausgekommen. Das ist schade, denn Lösungen zu einer langfristigen soliden Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung sind damit nur um ein Jahrzehnt nach hinten verschoben worden. Von drei Gesetzesinitiativen sind zwei bereits umgesetzt worden: Beschlossen hat der Bundestag in 2020 die Einführung der Grundrente sowie die Einführung einer digitalen Rentenübersicht. Von beiden Gesetzen sind wir derzeit nicht direkt betroffen. Das letzte noch offene Thema, die verpflichtende Altersabsicherung von Selbstständigen, ist noch im Stadium eines Gesetzesvorentwurfes. Auch hier bleibt die ABV mit dem Gesetzgeber im Kontakt, damit unsere Mitglieder von der neuen Pflicht zur allgemeinen Rentenversicherung ausgeschlossen bleiben. Auch auf Landesebene stehen demnächst Gesetzesänderungen an. Eine Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes beinhaltet von uns und den Tierärzten vorgeschlagene Wünsche: Eine fachübergreifende Berufsbildbeschreibung ist für uns wichtig zur Beurteilung der Tätigkeit im Rahmen des Befreiungsrechts. Weiterhin wird die Ehrenamtlichkeit von Organmitgliedern definiert, die wichtig zur Vermeidung von Umsatzsteuer auf Ehrenamtsvergütungen ist. Außerdem werden dringend benötigte Regelungen zur Datenverarbeitung und Datenerhebung ins Gesetz eingefügt. Danach dürfen wir dann auf gesetzlicher Grundlage die dort benannten personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten und auch wieder mit der Kammer den für uns wichtigen mitgliederbezogenen Datenaustausch vornehmen. 

Renteneintrittsalter verschiebt sich nach hinten 

In der Mitgliederstatistik ist erkennbar, wie derzeit die starken Jahrgänge unserer Gründungsmitglieder in den Ruhestand eintreten. Im Jahr 2020 erhielten mehr als 100 Personen erstmalig ein Altersruhegeld vom Versorgungswerk. Das Durchschnittsalter aller Erstruheständler im Jahr 2020 betrug 64 Jahre, die Durchschnittsrente lag bei 1.853 Euro. Dabei ist allerdings bereits ersichtlich, dass sich das Renteneintrittsalter langsam nach hinten verschiebt. Dies liegt nach unserer Kenntnis im Wesentlichen daran, dass viele Mitglieder bei einer Unverkäuflichkeit ihrer Praxis länger arbeiten und deshalb ihr Ruhegeld später in Anspruch nehmen. Vorstand und Aufsichtsrat des Versorgungswerkes haben sich über das gesamte Jahr 2020 ausführlich mit den wirtschaftlichen Risiken und deren versicherungsmathematischen Auswirkungen beschäftigt. Die derzeitigen Risiken in der Kapitalanlage sind hoch. Sofern es zu einer Unterschreitung des Rechnungszinses kommt und die wirtschaftlichen Ergebnisse leicht negativ ausfallen, müssen unter Umständen Reserven zum Ausgleich mathematischer Verluste herangezogen und in Folgejahren wieder aufgefüllt werden. Gleichzeitig würden diese Reserven aber in voller Höhe zur Absicherung von Schwankungen im Kapitalertrag gebraucht. 

Langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus 

Mit einhelliger Unterstützung durch die Kammerversammlung verzichtete das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen zum Jahreswechsel 2020/2021 auf eine Dynamisierung der Ruhegelder und Anwartschaften, die über die satzungsgemäße Anhebung der Punktwerte hinausgeht. Die Anhebung der Punktwerte laut Satzung wurde als langfristige Maßnahme zur Sicherung des Verrentungssatzes jedoch durchgeführt. Der von der Kammerversammlung mitgetragene Weg einer möglichst dauerhaften Stabilisierung des Rentenniveaus, insbesondere für die jüngeren Kolleginnen und Kollegen, sollte Priorität haben. Eine bessere wirtschaftliche Entwicklung im neuen Jahr 2021 kann auch wieder die Möglichkeit einer höheren Dynamisierung für die Ruhegelder und Anwartschaften ergeben.