Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Ausgebildetes Assistenzpersonal aus dem Ausland kann einen Berufsabschluss zentral über die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe anerkennen lassen:
Auch für Hilfspersonal ohne anerkannten Berufsabschluss ist eine Beschäftigung in Thüringer Zahnarztpraxen prinzipiell möglich. Allerdings bleiben dann jene Tätigkeiten ausgeschlossen, die eine zusätzliche Qualifikation benötigen (zum Beispiel Röntgen oder Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten).
Dr. Axel Eismann
Vorstandsreferent für Berufsausbildung des nichtzahnärztlichen Praxispersonals
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