Allgemeines

Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen

Das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen (Versorgungswerk der LZKTh) ist ein teilrechtsfähiges Sondervermögen der Landeszahnärztekammer Thüringen (LZKTh) mit Sitz in Erfurt und ist für die Alterssicherung von über 2.750 zahnärztlichen Mitgliedern und Leistungsempfängern sowie deren Hinterbliebene verantwortlich. Durch die Teilrechtsfähigkeit erfolgt eine Trennung des Vermögens zwischen Kammer und Versorgungswerk. Das heißt, Gläubiger können das Versorgungswerk nicht für Verbindlichkeiten der Kammer in Anspruch nehmen und umgekehrt.

Überblick

Das Versorgungswerk der LZKTh bietet eine solide und leistungsstarke Absicherung im Alter, Schutz bei Berufsunfähigkeit sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Die Organisation in Selbstverwaltung sichert seit nunmehr über 30 Jahren die Verbundenheit und Nähe zum zahnärztlichen Berufsstand.

Die zahnärztlichen Versorgungswerke sind entstanden, nachdem der Deutsche Bundestag im Jahr 1957 die Angehörigen der Freien Berufe beauftragt hat, ihre Altersversorgung eigenständig zu sichern. Auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich daraufhin ein eigenes solidarisches und nachhaltiges Rentensystem geschaffen, das seit jeher ohne staatliche Zuschüsse auskommt. Die Versorgungswerke entsprechen damit einem gesellschaftlichen Leitbild, das Selbstverantwortung vor staatliches Handeln stellt.

 

Für die besonderen Belange der Zahnärzte

Das Versorgungswerk der LZKTh konzentriert sich auf seine Kernaufgabe der Alterssicherung. Die Beiträge zum Versorgungswerk richten sich grundsätzlich nach den individuellen Einkommensverhältnissen jedes Mitgliedes. Der volle Anspruch auf Altersruhegeld besteht mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Ein vorgezogener Renteneintritt mit Rentenabschlägen ist ebenso möglich wie ein späterer Renteneintritt mit rentensteigender Wirkung.

Neben der Alterssicherung bietet das Versorgungswerk der LZKTh eine umfassende Risikovorsorge für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene. Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit oder Tod besteht bereits ab der ersten Beitragszahlung ohne eine vorherige Wartezeit. Grundsätzlich wird jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ohne Gesundheitsprüfung oder Haftungsausschlüsse in das Versorgungswerk aufgenommen. Beim Berufsunfähigkeitsschutz besteht keine Verweisungsmöglichkeit auf außerzahnärztliche Tätigkeiten. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt die Leistung an Hinterbliebene ohne Anrechnung anderer Einkünfte.

Damit ist das Versorgungswerk der LZKTh auf die besonderen Belange seiner Mitglieder und deren Angehörige zugeschnitten.

 

Verlässlich und generationenfest

Das Versorgungswerk der LZKTh verwendet als Finanzierungssystem das „offene Deckungsplanverfahren“, bei dem es sich um eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren handelt. „Offen“ nennt man das Verfahren, weil es aufgrund der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk einen fortwährenden Zugang von neuen Mitgliedern unterstellt. Auch die Beiträge der künftigen Neuzugänge und die hieraus resultierenden Versorgungsansprüche werden in die versicherungstechnische Bilanz einbezogen.

Die Höhe der erworbenen Anwartschaften orientiert sich dabei an den eingezahlten Beiträgen. Mit der Verbindung von Umlage und Kapitaldeckung ist das offene Deckungsplanverfahren weniger abhängig von demografischen Veränderungen oder Kapitalmarktschwankungen. Die erwirtschafteten Überschüsse kommen ausschließlich den Mitgliedern des Versorgungswerkes zugute.

Selbstverwaltung

Zahnärztliche Selbstverwaltung bedeutet Selbstorganisation und Selbstverantwortung durch gewählte Mitglieder des Berufsstandes.

Das Selbstverwaltungsprinzip findet seinen Ausdruck vor allem in der Satzungsautonomie, also dem Recht, die eigenen Angelegenheiten weitestgehend selbst zu regeln und den umfassenden Kompetenzen der Kammerversammlung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Die gewählten Mitglieder der Organe gehören dem Berufsstand an und sind daher bestens mit den Anforderungen an die Alterssicherung der Zahnärzteschaft vertraut. Diese enge Verbundenheit trägt dazu bei, dass wir stets die konkreten Bedürfnisse unserer Mitglieder im Blick behalten.

Das Versorgungswerk wird durch den Vorstand geleitet und durch den Aufsichtsrat überwacht. Das Versorgungswerk der LZKTh lässt jährlich ein unabhängiges versicherungsmathematisches Gutachten anfertigen und erstellt einen kaufmännischen Jahresabschluss, der durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft wird.

Die Organe des Versorgungswerkes der LZKTh sind:

 

Die Kammerversammlung

der Landeszahnärztekammer Thüringen ist oberstes Organ des Versorgungswerkes.

 

Der Aufsichtsrat

Dr. Wolf-Hendrik Bergmann, RudolstadtVorsitzender
Dr. Gunder Merkel, Schmalkaldenstellvertretender Vorsitzender
Dr. Karl-Friedrich Rommel, MechterstädtBeisitzer
Dr. Marcus Dell, ErfurtBeisitzer
Dr. Christian JungeBeisitzer, Präsident der LZKTh

 

Der Vorstand

Michael Böcke, NordhausenVorsitzender
Dr. Guido Wucherpfennig, Erfurtstellvertretender Vorsitzender
Peter Ahnert, Erfurt Geschäftsleiter

                             

Rechtsgrundlagen / Geschäftsdaten

Rechtsgrundlagen

Grundlagen der Geschäftstätigkeit des Versorgungswerkes sind das Thüringer Heilberufegesetz, das Thüringer Versicherungsaufsichtsgesetz und die Satzung des Versorgungswerkes in der jeweils gültigen Fassung.

 

Geschäftsdaten

  31.12.2022  
1.663 20.593.430 € 667.304.357 €
Aktive Mitglieder Beitragsaufkommen Kapitalanlagen
979 16.756.408 € 16.003.226 €
Versorgungsempfänger Versorgungsleistungen Kapitalertrag

Ansprechpartner Versorgungswerk

Geschäftsleitung/Allgemein


 0361 7432-141 oder -142
 0361 7432-240
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M. Dörre
Mitglieder

 0361 7432-144
 0361 7432-240
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K. Rechtenbach
Mitglieder

 0361 7432-143
 0361 7432-240
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N. Kern-Neukötter
Rentner

 0361 7432-145
 0361 7432-240
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