
Gutachten
Die Landeszahnärztekammer Thüringen hat Gutachter berufen, die Privatgutachten bzw. Gerichtsgutachten erstellen.
Die gutachterliche Tätigkeit bezieht sich auf alle Fachbereiche der Zahnheilkunde:
- Allgemeine Zahnheilkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Parodontologie
- Prothetik
- Implantologie
- Chirurgie
- Kieferorthopädie
- Funktionsanalytische Maßnahmen
- Endodontie
Die von der Kammer bestellten Gutachter arbeiten nach der Richtlinie der Landeszahnärztekammer Thüringen und erfahren eine regelmäßige fachliche sowie juristische Qualifizierung.
Der Gutachter beurteilt objektiv und neutral einen ihm vorgestellten Behandlungsfall aus zahnmedizinischer Sicht und nimmt Stellung, ob die stattgefundene oder vorgesehene Behandlung nach den anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Regeln der zahnärztlichen Kunst (Lege artis) zu beurteilen ist.

Dr. Matthias Schinkel
Vorstandsreferent für GOZ sowie Patientenberatung, Gutachter- und Schlichtungswesen

Ivonne Schröder
GOZ-Beratung / Patientenberatung / Schlichtung
0361 7432-122
0361 7432-185
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- Kursreihe „Zahnärztliche Chirurgie“
- Kursreihe „Funktions- und Schmerzdiagnostik mit Therapie — Praktisches Update“
- Kursreihe „Zahnärztliche Schlafmedizin“
- Kursreihe „Zahnärztliche Hypnose, NLP und weitere suggestive Verfahren“
- Kursreihe „Alterszahnmedizin“
- Kursreihe „Niederlassung – Fit für die Praxis“
- Kursreihe „Die eigene Praxis – In der Niederlassung zum Erfolg“
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