Gutachten

Die Landeszahnärztekammer Thüringen hat Gutachter berufen, die Privatgutachten bzw. Gerichtsgutachten erstellen.

Die gutachterliche Tätigkeit bezieht sich auf alle Fachbereiche der Zahnheilkunde:

  • Allgemeine Zahnheilkunde
  • Konservierende Zahnheilkunde
  • Parodontologie
  • Prothetik
  • Implantologie
  • Chirurgie
  • Kieferorthopädie
  • Funktionsanalytische Maßnahmen
  • Endodontie

Die von der Kammer bestellten Gutachter arbeiten nach der Richtlinie der Landeszahnärztekammer Thüringen und erfahren eine regelmäßige fachliche sowie juristische Qualifizierung.

Der Gutachter beurteilt objektiv und neutral einen ihm vorgestellten Behandlungsfall aus zahnmedizinischer Sicht und nimmt Stellung, ob die stattgefundene oder vorgesehene Behandlung nach den anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Regeln der zahnärztlichen Kunst (Lege artis) zu beurteilen ist.

Dr. Matthias Schinkel

Vorstandsreferent für GOZ sowie Patientenberatung, Gutachter- und Schlichtungswesen

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Patientenberatung / Schlichtung / Gutachten

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