DICOM-Pflicht nochmals verschoben

Zunächst war die DICOM-Pflicht für die Zahnmedizin bereits zum Jahresbeginn 2020 vorgeschrieben, dann aber kurzfristig auf April 2020 verschoben worden. Am 28. Februar hat das Bundesumweltministerium auch diese Forderung zurückgezogen.

Hintergrund ist unter anderem, dass sich ältere Röntgengeräte nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand auf den DICOM-Standard umrüsten lassen. Bei neueren OPG-, FRS- und DVT-Geräten ist jedoch bereits jetzt die Weitergabe als DICOM-Datei zu bevorzugen, da diese eine eindeutige Zuordnung der Aufnahmen zur Praxis, zum Patienten und zum  Aufnahmedatum ermöglicht.

Dr. Anne Bauersachs

Vorstandsreferentin für Praxisführung

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Zahnärztliche Röntgenstelle

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