Ihre Famulatur in einer Thüringer Zahnarztpraxis

Zahnmedizin-Studierende absolvieren nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung eine verpflichtende Famulatur. Es wird empfohlen, diese Famulatur im Klinischen Abschnitt zwischen dem 7. und 10. Fachsemester abzuleisten.

Nach dem einwöchigen Praktikum während der vorklinischen Phase vermittelt die insgesamt vierwöchige Famulatur weitergehende Einblicke in den Arbeitsalltag einer Zahnarztpraxis. Sie macht Studierende mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit und dem unmittelbaren Patientenkontakt vertraut. Damit erleben Studierende auch die Vorteile einer eigenen Praxisniederlassung zum Beispiel im ländlichen Raum.


  • Die Famulatur ist ein verpflichtender Bestandteil Ihres Zahnmedizin-Studiums.
  • Sie absolvieren Ihre Famulatur nach dem erfolgreichen Abschluss des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (Z1). Es wird empfohlen, die Famulatur im Klinischen Abschnitt zwischen dem 7. und 10. Fachsemester abzuleisten. Später benötigen Sie einen Nachweis über die Famulatur für Ihre Zulassung zum dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3).
  • Sie können Ihre Famulaturpraxis frei wählen. Die Landeszahnärztekammer Thüringen vermittelt kostenfrei Famulaturplätze in Thüringer Zahnarztpraxen.
  • Ihre Famulatur dauert insgesamt vier Wochen bzw. 28 Kalendertage. Wochenendtage und gesetzliche Feiertage zählen mit zur Famulatur.
  • Bestenfalls leisten Sie Ihre Famulatur in einem Block von mindestens 28 Tagen bei demselben betreuenden Zahnarzt ab. Falls Sie Ihre Famulatur auf zwei verschiedene Zahnärzte aufteilen, leisten Sie mindestens zwei Wochen (mindestens 14 Tage) bei einem Zahnarzt ab. Eine kleinteiligere Splittung in mehrere Abschnitte unter 14 Tagen ist nicht möglich.
  • Ihre Famulatur erbringen Sie in der unterrichtsfreien/vorlesungsfreien Zeit ganztägig.
  • Vor Ihrer Famulatur müssen der betreuende Zahnarzt und Ihre Universität eine Vereinbarung über die Durchführung der Famulatur schließen. Hierfür füllen Sie die Vereinbarung in einfacher Ausfertigung aus, lassen Ihren betreuenden Zahnarzt unterschreiben und reichen die Vereinbarung bereits vor Ihrer Famulatur im zuständigen Prüfungsamt für Zahnmedizin Ihrer Universität ein.
  • Für Ihre studienverpflichtende Famulatur erhalten Sie keine finanzielle Förderung.
  • Während Ihrer Famulatur verfolgen Sie die Praxisabläufe ausschließlich als passiver Beobachter. Insbesondere dürfen Sie keine diagnostischen und therapeutischen Leistungen am Patienten oder Assistenztätigkeiten selbstständig erbringen. Alle übrigen Arbeiten führen Sie unter Aufsicht und Leitung Ihres betreuenden Zahnarztes aus.
  • Sie sind während der Arbeitszeit und auf den Arbeitswegen über Ihre Universität unfallversichert. Mögliche Fehler oder Schäden in der Praxis sind in der Regel durch die Berufshaftpflichtversicherung des betreuenden Zahnarztes bzw. Praxisinhabers versichert.

Bei Fragen zur Famulatur wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination Ihrer Universität.


Die Landeszahnärztekammer Thüringen vermittelt an Zahnmedizin-Studierende aller deutschen Universitäten kostenfrei Plätze für Praktika, Famulaturen und Hospitationen in Thüringer Zahnarztpraxen.


  1. Sie wählen eine Famulaturpraxis und kontaktieren die gewünschte Zahnarztpraxis direkt.
  2. Alle notwendigen Absprachen (beispielsweise zum Zeitraum Ihrer Famulatur) treffen Sie direkt mit der Zahnarztpraxis.
  3. Sie unterstützen die Zahnarztpraxis beim Ausfüllen der notwendigen Vereinbarung mit Ihrer Universität über die Durchführung der Famulatur. Hierfür füllen Sie die Vereinbarung in einfacher Ausfertigung aus, lassen Ihren betreuenden Zahnarzt unterschreiben und reichen die Vereinbarung vor Beginn Ihrer Famulatur im zuständigen Prüfungsamt für Zahnmedizin Ihrer Universität ein. Ihre Universität ist allein zuständig für die vorherige Genehmigung Ihrer Famulatur.
  4. Sie absolvieren Ihre Famulatur.
  5. Nach der Famulatur stellt Ihnen die Zahnarztpraxis eine Bescheinigung über Ihre geleistete Famulatur aus. Die Universität erhält die vorherige Vereinbarung und die abschließende Bescheinigung für Ihre spätere Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3).

Bei Fragen zur Famulatur wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination Ihrer Universität.

Dr. Steffen Klockmann

Vorstandsreferent für Zahnärztliches Berufsleben

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Nicole Sorgler

Zahnärztliches Berufsleben

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