Ihr Praktikum in einer Thüringer Zahnarztpraxis

Zahnmedizin-Studierende absolvieren in der vorklinischen Phase ihres Studiums während des 3. oder 4. Fachsemesters ein verpflichtendes Praktikum der Berufsfelderkundung.

Die Berufsfelderkundung besteht aus theoretischen Vorlesungen über die vielfältigen zahnärztlichen Tätigkeitsbereiche und einem einwöchigen Praktikum in einer Zahnarztpraxis. In der Praktikumswoche erhalten Studierende lebensnahe Einblicke in den Arbeitsalltag einer Zahnarztpraxis, in die Kommunikation und die Zusammenarbeit des Praxisteams, in die Praxisstrukturen, in das Praxismanagement und vieles andere mehr.


  • Sie können Ihre Praktikumspraxis frei wählen. Die Landeszahnärztekammer Thüringen vermittelt kostenfrei Praktikumsplätze in Thüringer Zahnarztpraxen.
  • Der Abschluss einer kurzen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen als Praktikant und Ihrem betreuenden Zahnarzt oder der Zahnarztpraxis ist empfehlenswert.
  • Für Ihr studienverpflichtendes Praktikum erhalten Sie keine finanzielle Förderung.
  • Sie nehmen ausschließlich als passiver Beobachter an den Praxisabläufen. Insbesondere dürfen Sie keine diagnostischen und therapeutischen Leistungen oder Assistenztätigkeiten erbringen. Alle übrigen Arbeiten führen Sie unter Aufsicht und Leitung Ihres betreuenden Zahnarztes aus.
  • Sie sind während der Arbeitszeit und auf den Arbeitswegen über Ihre Universität unfallversichert. Mögliche Fehler oder Schäden in der Praxis sind in der Regel durch die Berufshaftpflichtversicherung des betreuenden Zahnarztes bzw. Praxisinhabers versichert.

Bei Fragen zum Praktikum der Berufsfelderkundung wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination Ihrer Universität.


Die Landeszahnärztekammer Thüringen vermittelt an Zahnmedizin-Studierende aller deutschen Universitäten kostenfrei Plätze für Praktika, Famulaturen und Hospitationen in Thüringer Zahnarztpraxen.


  1. Sie wählen eine Praktikumspraxis und kontaktieren die gewünschte Zahnarztpraxis direkt.
  2. Alle notwendigen Absprachen (beispielsweise zum Zeitraum Ihres Praktikums) treffen Sie direkt mit der Zahnarztpraxis.
  3. Sie schließen mit der Zahnarztpraxis eine kurze Vereinbarung über die Durchführung Ihres Praktikums.
  4. Sie absolvieren Ihr Praktikum.
  5. Nach dem Praktikum stellt Ihnen die Zahnarztpraxis eine Bescheinigung über Ihr geleistetes Praktikum aus. Ihre Universität ist allein zuständig für die Anerkennung Ihres Praktikums. Die Universität erhält die Bescheinigung für Ihre spätere Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1).

Bei Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination Ihrer Universität.

Dr. Steffen Klockmann

Vorstandsreferent für Zahnärztliches Berufsleben

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Nicole Sorgler

Zahnärztliches Berufsleben

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