Ihre Hospitation in einer Thüringer Zahnarztpraxis
In Thüringer Zahnarztpraxen sind neben studienverpflichtenden Praktika und Famulaturen auch freiwillige Hospitationen möglich.
Eine Hospitation eignet sich besonders für:
- Zahnmedizin-Studierende während des Studiums
- Studienabsolventen ohne bislang ausgestellte Approbationsurkunde
- bereits approbierte Zahnärzte vor einer ordentlichen Beschäftigung
- ausländische Zahnärzte (auch während des Anerkennungsverfahrens)
- rückkehrende deutsche Zahnärzte aus dem Ausland
- Berufsinteressenten und Schüler
Eine Hospitation vermittelt lebensnahe Einblicke in den Arbeitsalltag einer Zahnarztpraxis, in die Kommunikation und die Zusammenarbeit des Praxisteams, in die Praxisstrukturen, in das Praxismanagement und vieles andere mehr.
- Sie können Ihre Hospitationspraxis frei wählen. Die Landeszahnärztekammer Thüringen vermittelt kostenfrei Hospitationsplätze in Thüringer Zahnarztpraxen.
- Der Abschluss einer kurzen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen als Hospitant und Ihrem betreuenden Zahnarzt oder der Zahnarztpraxis ist empfehlenswert.
- Für Ihre Hospitation in einer Thüringer Zahnarztpraxis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung durch die Kassenzahnärzliche Vereinigung Thüringen erhalten.
- Während Ihrer Hospitation verfolgen Sie die Praxisabläufe ausschließlich als passiver Beobachter. Insbesondere dürfen Sie keine diagnostischen und therapeutischen Leistungen am Patienten oder Assistenztätigkeiten selbstständig erbringen. Alle übrigen Arbeiten führen Sie unter Aufsicht und Leitung Ihres betreuenden Zahnarztes aus.
- Sie sind während Ihrer Arbeitszeit und auf Ihren Arbeitswegen nicht gesetzlich unfallversichert. Mögliche Fehler oder Schäden in der Praxis sind in der Regel durch die Berufshaftpflichtversicherung des betreuenden Zahnarztes bzw. Praxisinhabers versichert. Auch Zahnmedizin-Studierende sind während der Arbeitszeit und auf den Arbeitswegen nicht über ihre Universität unfallversichert, da die Hospitation kein verpflichtender Bestandteil des Studiums ist.
- Sie wählen eine Hospitationspraxis und kontaktieren die gewünschte Zahnarztpraxis direkt.
- Alle notwendigen Absprachen (beispielsweise zu Zeitraum, Umfang und Schwerpunkt Ihrer Hospitation) treffen Sie direkt mit der Zahnarztpraxis.
- Sie schließen mit der Zahnarztpraxis eine kurze Vereinbarung über die Durchführung Ihrer Hospitation.
- Sie prüfen und aktualisieren gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz mit einer privaten Unfallversicherung zur Absicherung der Arbeitszeit und Arbeitswege sowie einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung möglicher Fehler und Schäden in der Praxis aus Fahrlässigkeit.
- Sie absolvieren Ihre Hospitation.
- Nach der Hospitation füllen Sie und Ihre Hospitationspraxis unabhängig voneinander jeweils einen Evaluationsbogen aus und senden diese an die Landeszahnärztekammer Thüringen.
Anders als das verpflichtende Praktikum der Berufsfelderkundung und die verpflichtende Famulatur während des Zahnmedizin-Studiums ist eine Hospitation in einer Thüringer Zahnarztpraxis freiwillig. Deshalb kann der Hospitant unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung durch die Kassenzahnärzliche Vereinigung Thüringen erhalten.
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