Bedeutsame Vorkommnisse beim Röntgen: Wichtige Anpassung der Arbeitsanweisungen in Zahnarztpraxen

- Die Arbeitsanweisung zum Röntgen in der Zahnarztpraxis muss unter anderem das Vorgehen bei einem Störfall, Notfall oder sonstigen bedeutsamen Vorkommnissen regeln.

- Zur Erleichterung für Praxen hat die Zahnärztliche Röntgenstelle bei der Landeszahnärztekammer Thüringen die Muster-Arbeitsanweisungen entsprechend ergänzt.

Muster-Arbeitsanweisung für intraorale Aufnahmen mit Tubus-Röntgengerät:

www.lzkth.de/musterarbeitsanweisung-tubus-roentgen

Muster-Arbeitsanweisung für orthopantomografische Röntgenaufnahmen (OPG):

www.lzkth.de/musterarbeitsanweisung-opg

Muster-Arbeitsanweisung für Fernröntgenseitenaufnahmen (FRS):

www.lzkth.de/musterarbeitsanweisung-frs

Muster-Arbeitsanweisung für Digitale Volumentomographie (DVT):

www.lzkth.de/musterarbeitsanweisung-dvt

Alle Informationen zu Röntgen und Strahlenschutz:

www.roentgen.lzkth.de

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Auch in Thüringer Zahnarztpraxen muss für jeden Röntgenvorgang eine spezifische Arbeitsanweisung pro Gerät in gedruckter Form aushängen oder digital hinterlegt sein. Diese Arbeitsanweisung muss unter anderem das Vorgehen bei einem Störfall, Notfall oder sonstigen bedeutsamen Vorkommnissen regeln. Solche Ereignisse können beispielsweise sein:
- Patientenverwechslung
- Mehrfache Überschreitung der Referenzwerte
- Falsche Dosiseinstellung bei DVT.

Zur Erfüllung dieser Anforderung sollte ein kurzer zusätzlicher Abschnitt in die bestehenden Arbeitsanweisungen eingefügt werden. Darin sollte insbesondere festgelegt werden, wer ein bedeutsames Vorkommnis meldet und an welche Stelle die Meldung weitergeleitet wird. Diese Ergänzung trägt zu mehr Übersichtlichkeit und Sicherheit in den Praxisabläufen bei.

Zur Erleichterung für Zahnarztpraxen hat die Zahnärztliche Röntgenstelle bei der Landeszahnärztekammer Thüringen die Muster-Arbeitsanweisungen entsprechend aktualisiert (Punkt 8.) und im Internet-Portal der Kammer bereitgestellt.

Ein Formular zur Dokumentation bedeutsamer Vorkommnisse kann beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unter E-Mail strahlenschutz@tlv.thueringen.de angefordert werden.