Titel Unterkategorie 1c Versorgungswerk

Lebenslanges Lernen lohnt sich für jede Zahnmedizinische Fachangestellte. Neben dem Bund greift auch das Land Thüringen einkommensschwachen Weiterbildungsinteressierten unter die Arme: Die Bildungsprämie des Bundesbildungsministeriums wird durch den Thüringer Weiterbildungsscheck ergänzt. Damit können Kursteilnehmer an der Fortbildungsakademie „Adolph Witzel“ bis zur Hälfte ihrer Kursgebühren, höchstens jedoch 500 Euro, sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert Thüringen sogar noch mehr.
Beide Angebote unterstützen die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. die Vermittlung von Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit. Die Weiterbildung kann z. B. als Lehrgang, Einzelkurs oder Fernunterricht durchgeführt werden.
Bildungsprämie des Bundes
Einen Prämiengutschein erhalten Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro für Alleinstehende bzw. 40.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter
in Elternzeit können den Gutschein bekommen.
„Um einen Gutschein zu erhalten, müssen Sie zuerst eine der vielen Beratungsstellen in Thüringen besuchen“, sagt Antje Schulz, Koordinatorin der Landeszahnärztekammer für die Bildungspramie. „Die nächste Beratungsstelle finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info oder an der kostenfreien Telefon-Hotline 0800 2623000.“
Das Gespräch in der Beratungsstelle ist kostenlos. Hierbei prüfen Berater die persönlichen Voraussetzungen und händigen den Prämiengutschein aus. Auf dem Gutschein muss die Landeszahnärztekammer Thüringen als Bildungsanbieter vermerkt sein. Die Kammer selbst vergibt keine Gutscheine.
„Nach Ihrer Kursanmeldung reichen Sie den Gutschein im Original bei der Fortbildungsakademie ein und erhalten später eine reduzierte Rechnung über Ihre Kursgebühren“, erklärt Antje Schulz. Die Ausstellung des Gutscheins muss bereits vor der Kursanmeldung erfolgen. Ab Ausstellungsdatum ist der Gutschein sechs Monate gültig (Beginn der Fortbildung). Begünstigte erhalten nur einen Prämiengutschein jährlich. Für einen Kurs können nicht mehrere Gutschein eingelöst werden, ebenso kann ein Gutschein nicht bei mehreren Fortbildungsanbietern eingesetzt werden.
Der gebuchte Fortbildungskurs muss zum festgelegten Weiterbildungsziel auf dem Gutschein passen. Förderfähig sind ein- bis zweitägige Einzelkurse, Kursreihen, einzeln buchbare Kursreihen-Module, mehrjährige Kurse (z. B. Aufstiegsfortbildungen ZMF, ZMP und ZMV) sowie die erstmalige Erlangung von Kenntnissen und Fähigkeiten (z. B. Ersterwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz).
Nicht unterstützt werden hingegen alle gesetzlich vorgeschriebenen und regelmäßig wiederkehrenden Befähigungsnachweise (z. B. Aktualisierung der Strahlenschutz-Kenntnisse). Außerdem sind nur die Gebühren der Fortbildung förderfähig, nicht jedoch Anreise, Verpflegung oder andere Nebenkosten.
Weitere Informationen:
0800 2623000 (kostenfrei)
Weiterbildungsscheck des Landes Thüringen
Wo der Prämiengutschein des Bundes aufhört, beginnt der Weiterbildungsscheck des Freistaates Thüringen: Er unterstützt niedergelassene sowie angestellte Zahnmedizinische Fachangestellte (außer im Öffentlichen Dienst) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Auch er übernimmt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro die Hälfte der Teilnahmegebühren je Weiterbildungskurs und Kalenderjahr. Sogar bis zu 70 Prozent der Kursgebühren sparen können Antragsteller ab dem 45. Lebensjahr sowie Personen in oder sechs Monate nach einer Elternzeit oder Pflegezeit.
„Den Thüringer Weiterbildungsscheck erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW). Anders als beim Prämiengutschein des Bundes übergeben Sie den Scheck jedoch nicht der Fortbildungsakademie, sondern verauslagen zunächst den vollen Betrag und erhalten später von der GFAW einen Teil zurückerstattet“, sagt Antje Schulz.
Der Weiterbildungsscheck muss bereits vor dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ausgestellt worden sein. Förderfähig sind ein- bis zweitägige Einzelkurse, Kursreihen, einzeln buchbare Kursreihen-Module, mehrjährige Kurse sowie die erstmalige
Erlangung von Kenntnissen und Fähigkeiten (z. B. Fachkunde im Strahlenschutz). Nicht unterstützt werden hingegen alle gesetzlich vorgeschriebenen und regelmäßig wiederkehrenden Befähigungsnachweise (z. B. Aktualisierung der Strahlenschutz-Fachkunde). Außerdem sind allein die Teilnahme- und Prüfungsgebühren der Fortbildung förderfähig, nicht jedoch Anreise, Verpflegung oder andere Nebenkosten.
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