Eine neue Richtlinie für die Abnahme- und Konstanzprüfungen zur Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen (QS-RL) bringt wesentliche Änderungen auch für Thüringer Zahnarztpraxen.
Eine Erleichterung sind die abweichenden Prüfintervalle der Konstanzprüfungen an digitalen Röntgengeräten. Konstanzprüfungen brauchen anstatt bisher monatlich künftig nur noch quartalsweise erfolgen, falls die letzten drei aufeinanderfolgenden monatlichen Konstanzprüfungen innerhalb der Toleranzen gelegen haben. Der Strahlenschutzverantwortliche muss die Voraussetzungen zur Umstellung des Prüfzyklus nachweisen können.
Weitere Änderungen bestehen in den Bereichen:
- Beteiligte Personen
- Abnahmeprüfung
- Konstanzprüfung
- Prüfung auf Artefakte
- Aufzeichnungen.
Die Zahnärztliche Röntgenstelle bei der Landeszahnärztekammer Thüringen hat die wichtigsten Änderungen in einem kompakten Merkblatt zusammengefasst.
Merkblatt lesen: www.lzkth.de/merkblatt-roentgen
Alle Informationen zu Röntgen und Strahlenschutz: www.roentgen.lzkth.de