Eingefügt wurde der Passus, dass die Abnahme- und Konstanzprüfung von Bildwiedergabesystemen zur Befundung (Befundungsmonitor) nach der im Jahr 2014 erschienenen DIN 6868–157 für alle Neugeräte ab dem 1. Mai 2015 durchzuführen ist. Diese Norm wurde vom Normenausschuss Radiologie erstellt und gegen die Stimme des Normenausschusses Dental verabschiedet. Trotz der fachlichen Kritik der Zahnärzteschaft an der in einem überaus intransparenten Verfahren entstandenen Norm, wurde diese nun von den Behörden in das staatliche Regelwerk übernommen.
Neue Bestimmungen für Prüfung von Befundungsmonitoren
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