Rechtzeitig geplant und geregelt ist besser!

Versorgungswerk gibt Empfehlungen zur Vorsorge in privaten Lebenssituationen

Ein wichtiger Aspekt der persönlichen Vorsorge sind Regelungen für Lebenssituationen, in denen ein eigenes Handeln nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist. Dabei sollten Sie nicht nur typischerweise Festlegungen für den Todesfall treffen, sondern auch rechtzeitig für die Folgen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit vorsorgen. 

Konto- und Depotvollmacht 

Eine der wichtigsten Regelungen bleibt die Einrichtung einer wirksamen Vollmacht für Bankgeschäfte. Hierbei ist es bedeutsam, einem Angehörigen nicht nur eine Einfachvollmacht auszustellen. Sie sollten sich mit Ihrer Bank auch über die Art, den Umfang und die Wirkungsdauer der Vollmacht beraten. Es ist daher zu empfehlen, die Bank zusammen mit der zu bevollmächtigten Person persönlich aufzusuchen. 

Vorsorgevollmacht 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen berechtigen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. In der Vorsorgevollmacht können die Rechte und Pflichten eines Bevollmächtigten sowohl für einzelne als auch für alle Angelegenheiten geregelt werden. Außerdem können Sie mit einer vorausschauend persönlich bestimmten Vorsorgevollmacht die spätere Bestellung eines externen Betreuers durch ein Betreuungsgericht vermeiden. 

Betreuungsverfügung 

Mit einer Betreuungsverfügung richten Sie den Wunsch an ein Betreuungsgericht, entweder einen bestimmten Betreuer zu bestellen oder die Art und Weise der Betreuung zu regeln. Ein Gericht muss diese Betreuungsverfügung später beachten, solange sie dem Wohl des Betreuten nicht widerspricht. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird ein Betreuer fortlaufend vom Betreuungsgericht kontrolliert. Eine Betreuungsverfügung ist daher auch nicht so umfassend wie eine Vorsorgevollmacht. Sie kann aber bei entsprechender Regelung eine Vorsorgevollmacht sinnvoll ergänzen. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht nicht wirksam ist. 

Patientenverfügung 

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie, ob Sie in bestimmte und zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Dadurch ist die Aufstellung sowohl emotional als auch inhaltlich eine der schwierigsten Regelungen, die Sie aber trotzdem unbedingt treffen sollten. Es empfiehlt sich daher auch hier die Rücksprache mit einem Vertrauensarzt. Zu allen Themen rund um persönliche Lebensvorsorge und Patientenrechte empfehle ich Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz. Dort finden Sie leicht verständliche Einzelbroschüren und hilfreiche Mustervorlagen.