Auch Thüringer Zahnarztpraxen erhalten derzeit betrügerische E-Mails mit gefälschten Absendern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Diese E-Mails sind nicht echt. Es besteht keine rechtliche Pflicht, auf diese E-Mails zu reagieren oder in anderer Weise tätig zu werden.
Die Betreffzeile der E-Mails kann Formulierungen enthalten wie beispielsweise:
- „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
- „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“
- „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“
- „Wichtige Zahlungsaufforderung für Augenspül-Schild (verpflichtend)“.
- „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025 Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“.
Den E-Mails ist ein formell aussehendes Anschreiben mit Logo und Unterschrift sowie Rechnung angehängt. Die Inhalte suggerieren eine verpflichtende Teilnahme an einem sogenannten Präventionsmodul und fordern zur Zahlung einer Gebühr auf. Dieses Präventionsmodul existiert jedoch nicht, und es besteht auch keine Zahlungspflicht.
DGUV und BGN haben bereits Warnhinweise in ihren Internet-Portalen veröffentlicht (https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp und www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen) sowie rechtliche Schritte eingeleitet. Sie bitten Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu erhalten Betroffene über das Service-Center der BGN unter Telefon 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Kontakt zur zuständigen Strafverfolgungsbehörde.
Die Landeszahnärztekammer Thüringen empfiehlt, anhand dieses konkreten Beispiels alle Praxisbeschäftigten für die nötige Aufmerksamkeit im Schriftverkehr per E-Mail zu sensibilisieren.