Aktuelle Informationen zur Praxisführung

Warnung vor betrügerischen E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“

Derzeit erhalten auch Thüringer Zahnärzte betrügerische E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“, in denen auf eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister und mögliche Bußgelder bei unterbleibender Registrierung hingewiesen wird. Zudem wird der – falsche – Eindruck erweckt, jeder Zahnarzt müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.transparenzregisterdeutschland.de registrieren. Die Landeszahnärztekammer Thüringen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten.

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Pflicht zur Masern-Schutzimpfung für alle in Zahnarztpraxen tätigen Personen

Ab 1. März 2020 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren und in einer Zahnarztpraxis oder anderen zahnmedizinischen Einrichtung tätig sind, eine Schutzimpfung gegen Masern nachweisen. Dies schließt auch Praxisinhaber sowie Auszubildende, Praktikanten oder sonstige Tätige mit ein, selbst wenn diese keinen direkten Kontakt zu Patienten haben.

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Neue Regelungen zum Strahlenschutz durch Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

Am 31. Dezember 2018 traten das bereits 2017 beschlossene Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft. Beide dienen der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom.

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