Aktuelle Informationen zur Praxisführung

Warnung vor „Brancheneintrag Thüringen“

Die Landeszahnärztekammer Thüringen warnt vor einem sogenannten „Branchendienst Thüringen“. Derzeit versendet ein Anbieter zahlreiche Telefax-Formulare zur angeblichen Überprüfung von Unternehmensdaten, welche unterschrieben und ausgefüllt zurückgesandt werden sollen. Im Kleingedruckten sind Kosten von jährlich 899 Euro netto verbindlich für die nächsten 2 Jahre aufgeführt.

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Arzneimittelverschreibungsverordnung geändert: Dosierung eines Arzneimittels auf Rezept mit angeben

Zahnärzte müssen künftig auf einem Arzneimittel-Rezept oder einer Verordnung auch die Dosierung des verschriebenen Arzneimittels mit angeben. Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) regelt, welche Arzneimittel die Apotheken nur bei Vorlage eines (zahn-)ärztlichen Rezeptes abgeben dürfen. Überdies legt die Verordnung die notwendigen zusätzlichen Angaben auf einem Rezept fest.

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Siegelnahtfestigkeitstest: Neue Auftragsformulare

Bitte verwenden Sie seit dem 16. Juli 2020 nur noch die aktuellen, zum Download bereitstehenden Formulare für die Siegelnahtfestigkeitstests.

Aufgrund einer DIN-Novelle sind die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an Siegelnahtfestigkeitstests gestiegen.

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Notwendige Angaben im Impressum jeder Zahnarztpraxis-Homepage

Bei der Erstellung einer Homepage für die Zahnarztpraxis sind zwingend einige Regeln zu beachten. Praxen sollten regelmäßig überprüfen, ob ihr Internet-Auftritt alle notwendigen rechtlichen Standards erfüllt. Die Verpflichtung zur sogenannten Anbieterkennzeichnung begründet sich in § 5 des Telemediengesetzes und in § 55 des Rundfunkstaatsvertrages. Hierin sind die nachfolgend genannten, absoluten Pflichtangaben aufgeführt.

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Neue Rahmenverträge zur mikrobiologischen Wasseruntersuchung

Zahnarztpraxen sind zur jährlichen Bestimmung der Keimzahl in verschiedenen Irrigationswassern ihrer Behandlungseinheiten verpflichtet. Um die Thüringer Praxen bei einer unbürokratischen Erledigung dieser mikrobiologischen Wasseruntersuchung zu unterstützen, hat die Landeszahnärztekammer Thüringen neue Rahmenverträge mit Prüflaboren abgeschlossen.

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Abschlussprüfungen 2020 der ZFA-Ausbildung verlegt 

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie verschiebt die Landeszahnärztekammer Thüringen alle Abschlussprüfungen der Berufsausbildungen zur Zahnmedizinischen Fachangestellten um vier Wochen. Der Kammervorstand reagiert damit auf die Schließzeit der Thüringer Berufsschulen vom 17. März bis 4. Mai 2020.

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EU verschiebt neue Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr

Die Europäische Kommission hat das Inkrafttreten der neuen Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Die neue EU-Verordnung über Medizinprodukte (MDR) wurde nach fünf Jahren langwieriger und komplizierter Verhandlungen vom europäischen Gesetzgeber im Mai 2017 verabschiedet. Die Verordnung soll die geltende europäische Medizinprodukterichtlinie ersetzen.

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Neuartiger Coronavirus (SARS-CoV-2): Verdachtsabklärung und Maßnahmen in der Zahnarztpraxis

Für die zahnärztliche Praxis werden die üblichen Standard-Hygienemaßnahmen mit Mund-Nase-Schutz, Handschuhen sowie Händehygiene mit korrekter Händedesinfektion unter Beachtung der Einwirkzeit als ausreichend angesehen.

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Warnung vor betrügerischen E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“

Derzeit erhalten auch Thüringer Zahnärzte betrügerische E-Mails der „Organisation Transparenzregister e.V.“, in denen auf eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister und mögliche Bußgelder bei unterbleibender Registrierung hingewiesen wird. Zudem wird der – falsche – Eindruck erweckt, jeder Zahnarzt müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.transparenzregisterdeutschland.de registrieren. Die Landeszahnärztekammer Thüringen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten.

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Pflicht zur Masern-Schutzimpfung für alle in Zahnarztpraxen tätigen Personen

Ab 1. März 2020 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren und in einer Zahnarztpraxis oder anderen zahnmedizinischen Einrichtung tätig sind, eine Schutzimpfung gegen Masern nachweisen. Dies schließt auch Praxisinhaber sowie Auszubildende, Praktikanten oder sonstige Tätige mit ein, selbst wenn diese keinen direkten Kontakt zu Patienten haben.

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